Erläuterungen zur Berechnungsformel im Block I
Da in der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die gymnasiale Oberstufe (im Folgenden: KMK-Vereinbarung) bewusst die Möglichkeit eröffnet wird, dass die Länder unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anzahl einzubringender Punktzahlen treffen, müssen die Punktsummen mit einem Faktor normiert werden, um Vergleichbarkeit zu erzielen. Dabei wird in Block I als einheitliche Grundlage von 40 Punktzahlen ausgegangen. Alle Bundesländer die nicht genau 40 Halbjahresergebnisse von Ihren Schülerinnen und Schülern fordern, müssen einen Faktor zur Normierung auf 40 Einzelergebnisse verwenden.
In Rheinland-Pfalz sind in der Mainzer Studienstufe in Block I der Gesamtqualifikation 36 Halbjahresergebnisse einzubringen, 8 davon zweifach gewichtet (sofern eine Facharbeit eingebracht wird, ersetzt das Ergebnis der Facharbeit ein oder zwei Halbjahresergebnisse). Insgesamt sind das 44 gewichtete Ergebnisse. Der Faktor muss deshalb in Rheinland-Pfalz 40/44 lauten (44 Punktzahlen *40/44 = 40 Ergebnisse).