• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • Leichte Sprache
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
    • Startseite
    • Bitte weiterlesen!
  • Allgemeines
    • Allgemeines
    • Aufnahmebedingungen
    • Vorüberlegungen
    • Ziele
    • Beratung
  • Organisation
    • Organisation
    • Gliederung
    • Fächer
    • Fächerwahl
      • Fächerwahl
      • Fächerwahl G9
      • Fächerwahl G8GTS
    • Besondere Regelungen
      • Besondere Regelungen
      • Fremdsprachen allgemein
        • Fremdsprachen allgemein
        • Belegverpflichtungen Fremdsprachen
        • Bedingungen zum Belegen und Einbringen der Fremdsprachen
        • Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen
        • Latinum und Graecum
      • Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich
      • Leistungsfach Sport
      • Religion
    • Leistungsbewertung
    • Besondere Lernleistung (BLL) und Facharbeit
      • Besondere Lernleistung (BLL) und Facharbeit
      • Definition von BLL und Facharbeit
      • Unterschiede zwischen BLL und Facharbeit
      • Gegenüberstellung BLL und Facharbeit
    • Zulassungsbedingungen
      • Zulassungsbedingungen
      • Zulassung in G9
      • Zulassung in G8GTS
    • Freiwillige Wiederholung
  • Abiturqualifikation und FH-Reife
    • Abiturqualifikation und FH-Reife
    • Qualifikation im Block I
    • Qualifikation im Block II
    • Gesamtqualifikation
    • Wiederholung der Abiturprüfung
    • Fachhochschulreife
  • FAQ
  • Rechtsgrundlagen
  • Startseite
  • Organisation
  • Besondere Lernleistung (BLL) und Facharbeit
  • Definition von BLL und Facharbeit

Was versteht man unter einer BLL und einer Facharbeit?

In der Mainzer Studienstufe soll mit Blick auf die angestrebte Studierfähigkeit das Heranführen an das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten besonders gefördert werden. Deshalb können Schülerinnen und Schüler über die Kursarbeiten und die „anderen Leistungsnachweise“ hinaus besondere Arten von Leistungen einbringen, bei denen

  • die Schülerin/der Schüler das Thema selbst mitbestimmen kann,
  • das Thema aus ganz anderen als den im Unterricht behandelten ­Bereichen stammen kann,
  • stärkere Selbstständigkeit in der Planung und Erstellung der Arbeit möglich und notwendig ist.

Wer sich für ein bestimmtes Thema interessiert, daran über einen längeren Zeitraum selbstständig arbeitet und die Ergebnisse schriftlich darstellt, kann diese Arbeit benoten lassen und als Besondere Lernleistung (BLL) oder als Facharbeit in die Qualifikation einbringen. BLL und Facharbeit sind ähnliche Arbeitsformen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden im Folgenden beschrieben.

Hilfen zur Abfassung und Recherche finden Sie unter folgenden Links:

  • Broschüre "Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe"
  • "Infoportal für Schülerinnen und Schüler" des Landesbibliothekszentrums

Nach oben

Über das Ministerium

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit