Zuordnung des Themas zu einem Fach | - Thema ist an existierende Unterrichtsfächer gebunden
- Thema kann auch aus einem nicht belegten Fach stammen
- Thema kann auch fächerverbindend sein, d.h. Anteile aus mehreren Fächern enthalten
- Ersetzt die BLL ein Fach im Abiturprüfungsprofil, muss sie dem fünften Prüfungsfach zugeordnet sein
| Thema muss einem der drei Leistungsfächer zuzuordnen sein. |
Betreuung | - Schülerin/Schüler wählt eine Lehrkraft der Schule, die in der Oberstufe unterrichtet
- Ersetzt die BLL ein Fach im Abiturprüfungsprofil, betreut die Lehrkraft des Fachkurses die Arbeit
| Lehrkraft des entsprechenden Leistungskurses |
Umfang | 20-25 maschinengeschriebene Seiten (ohne Anhang) | soll 12 maschinengeschriebene Seiten nicht übersteigen (ohne Anhang) |
Bearbeitungszeit | bis zu einem Schuljahr | 12 Unterrichtswochen (Vorbereitungszeit und Themenfindung werden nicht mitgezählt) |
Termine | - Abgabe der Ausarbeitung zum Ende des Halbjahres 12/2
- Kolloquium spätestens vor den Weihnachtsferien des 13. Schuljahres
- Note im Zeugnis 13
| - Abgabe der Ausarbeitung zum Ende des Halbjahres 11/2
- Kolloquium spätestens vor den Weihnachtsferien des Halbjahres 12/1
- Note im Zeugnis 12/1
| - Abgabe der Ausarbeitung spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2
- Kolloquium vor dem Schulhalbjahresende 12/2
- Note im Zeugnis 12/2
| - Abgabe der Ausarbeitung spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 11/2
- Kolloquium vor dem Schulhalbjahresende 11/2
- Note im Zeugnis 11/2
|
Einbringung in die Gesamtqualifikation | - Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich)
- detaillierte Regelung siehe Abschnitt "Abiturqualifikation"
- Die Gesamtpunktzahl erhöht sich nur dann, wenn die Note besser als der Durchschnitt der anderen Abiturprüfungsergebnisse ist
| - Qualifikation in Block I (Qualifikationsbereich)
- detaillierte Regelung siehe Abschnitt "Abiturqualifikation"
- Einbringung nur bei mindestens 5 Punkten möglich
- Ist eine Einbringung möglich, erhöht sich in jedem Fall die Gesamtpunktzahl
|