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Um die Allgemeine Hochschulreife zu erhalten, muss man zwei Fremdsprachen gelernt haben. Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen mindestens eine gelernte Fremdsprache der Sekundarstufe I durchgehend in der Oberstufe belegen. Möglich ist damit auch die Belegung der fakultativen Fremdsprache.

Schülerinnen und Schüler eines altsprachlichen Gymnasiums oder eines altsprachlichen Zuges können stattdessen ihre dritte Pflichtfremdsprache belegen.

Darüber hinaus müssen alle Schülerinnen und Schülern in G8GTS zumindest in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache der Sekundarstufe I belegen.

Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen in der Oberstufe eine neu einsetzende Fremdsprache belegen; diese wird mit 5 (G9) bzw. 4 (G8GTS) Wochenstunden unterrichtet, zählt aber als Grundfach. Außerdem müssen sie ihre (einzige) Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I mindestens bis zum Ende der Einführungsphase beibehalten.

Belegverpflichtung
ein Herz, das Flaggen verschiedener Länder enthält

Wie viele Fremdsprachen müssen belegt werden?

Belegungsbedingungen
vier Figuren, die Fragezeichen, Zahnräder, Glühbirne und Ausrufezeichen halte

Welche Bedingungen gelten für das Belegen und Einbringen?

GER
Europäische Flagge (blau mit gelben Sternen)

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen

Latinum und Graecum
gezeichnete Büste von Platon

Voraussetzungen für die Zuerkennung

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