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Latinum und Graecum

Über die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Latinums, des Großen Latinums und des Graecums informieren die nachfolgenden Tabellen. Beachten Sie diese Bedingungen bei Ihrer Fächerwahlentscheidung, denn für manche Studiengänge wird das Latinum oder Graecum vorausgesetzt.

„Latinum“, „Großes Latinum“ oder „Graecum“ können nur zuerkannt werden, wenn der Latein- bzw. Griechischunterricht über einen bestimmten Zeitraum ununterbrochen besucht worden ist. Die folgenden Tabellen geben hierüber Auskunft:

Latinum/Graecum im G9

Dauer des UnterrichtsLateinGriechisch
Von Jahrgangsstufe 5 oder 6 bis mindestens 10 einschließlichLatinum-
Von Jahrgangsstufe 5 oder 6 bis 13 einschließlichGroßes Latinum-
Von Jahrgangsstufe 8 oder 9 bis 13 einschließlichLatinumGraecum
Von Jahrgangsstufe 9 bis 13 einschließlich und gesonderte PrüfungGroßes Latinum-
Von Jahrgangsstufe 11 bis 13 einschließlich (fünfstündiger Grundkurs) und Prüfung (mündliches Abiturprüfungsfach oder gesonderte Prüfung)Latinum-
Griechischunterricht an nicht-altsprachlichen Gymnasien von Jahrgangsstufe 11 bis 13 einschließlich und Prüfung (mündliches Abiturprüfungsfach oder gesonderte Prüfung)-Graecum

 

Latinum/Graecum im G8GTS

Dauer des UnterrichtsLateinGriechisch
Von Jahrgangsstufe 5 (im altsprachlichen Bildungsgang) bis mindestens 9 einschließlichLatinum-
Von Jahrgangsstufe 6 bis mindestens 10 einschließlichLatinum-
Von Jahrgangsstufe 5 oder 6 bis 12 einschließlichGroßes Latinum-
Von Jahrgangsstufe 8 bis 12 einschließlichLatinumGraecum
Von Jahrgangsstufe 8 bis 12 einschließlich und gesonderte PrüfungGroßes Latinum-
Von Jahrgangsstufe 10 bis 12 einschließlich (vierstündiger Grundkurs) und Prüfung (mündliches Abiturprüfungsfach oder gesonderte Prüfung)Latinum-
Griechischunterricht an nicht-altsprachlichen Gymnasien von Jahrgangsstufe 10 bis 12 einschließlich und Prüfung (mündliches Abiturprüfungsfach oder gesonderte Prüfung)-Graecum

 

Die notwendigen Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch sind nachgewiesen, wenn die Endnote des Jahres oder, falls eine solche nicht ausgewiesen wird, die Halbjahresnote des in der Tabelle angegebenen Lateinunterrichtes / Griechischunterrichtes oder das Ergebnis der Abiturprüfung bzw. das Ergebnis der gesonderten Prüfung mindestens „ausreichend“ (05 Punkte) ist. Die gesonderte Prüfung findet in der Regel in der Zeit zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Abitur statt.

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