Wie wähle ich die Fächer aus, die ich in der MSS belegen will?
Alle Schülerinnen und Schüler wählen drei Leistungsfächer und mindestens sieben Grundfächer und erreichen damit mindestens 32 Pflichtstunden pro Woche. In jedem Fall sind von Jahrgangsstufe 11 bis 13 (G9) bzw. 10 bis 12 (G8GTS) durchgängig zu belegen:
- Deutsch,
- eine Fremdsprache,
- zwei Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich,
- Mathematik,
- eine Naturwissenschaft,
- Evangelische oder Katholische Religionslehre oder als Ersatzfach Ethikunterricht,
- Sport,
- eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik,
- ein künstlerisches Fach, das im G9 auch nur als zusätzliches Grundfach in der Jahrgangsstufe 12 belegt werden kann.
Im G8GTS müssen in der Jahrgangsstufe 10 zwei Fremdsprachen und drei Naturwissenschaften oder zwei Naturwissenschaften und Informatik belegt werden.
Die möglichen Fächerkombinationen zeigen die Tabellen zur Fächerbelegung.
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Fächerkombination sollte man auch bedenken, dass man damit seine vier oder fünf Prüfungsfächer für die Abiturprüfung weitgehend oder vollständig festlegt. In der Abiturprüfung wird in jedem der drei Leistungsfächer eine schriftliche Prüfung abgelegt, in einem oder zwei der Grundfächer eine mündliche.
Über die Pflichtstundenzahl hinaus können Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Grundfach, im begründeten Ausnahmefall zwei zusätzliche Grundfächer belegen.
Für alle Fächerwahlen gilt, dass sie sich nach dem Fächerangebot und den Gegebenheiten der Schule richten müssen. Daher besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fach oder einen bestimmten Kurs.
Die Belegung der innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Fächer ist für die gesamte Oberstufe verbindlich. Nur im Ausnahmefall ist eine Änderung der Fächerwahl innerhalb der ersten zehn Wochen nach Beginn der Einführungsphase möglich („Umwahl“); die Schulleitung legt hierfür einen Termin fest. Die Änderung kann aber nur innerhalb des bestehenden Stundenplans erfolgen. Wer bei dieser Umwahl ein Grund- oder Leistungsfach neu belegt, muss fehlende Kenntnisse in diesem Fach selbstständig aufarbeiten.