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Kann man in der Oberstufe freiwillig wiederholen?

G9:

Schülerinnen und Schüler können einmal am Ende der Halbjahre 11/2 (nach erfolgter Zulassung zur Jahrgangsstufe 12), 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13 um ein Jahr freiwillig zurücktreten, sofern die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholt worden ist. Das Zurücktreten ist der Schule schriftlich mitzuteilen. Es wird im Zeugnis vermerkt. Bei der Wiederholung können nur die Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die erneute Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Belegung ihrer Fächer nach dem Unterrichtsangebot der Schule richten.

G8GTS:

Schülerinnen und Schüler können einmal am Ende der Halbjahre 10/2 (nach erfolgter Zulassung zur Jahrgangsstufe 11), 11/1, 11/2 oder 12/1 um ein Jahr freiwillig zurücktreten, sofern die Jahrgangsstufe 10 nicht wiederholt worden ist. Das Zurücktreten ist der Schule schriftlich mitzuteilen. Es wird im Zeugnis vermerkt. Bei der Wiederholung können nur die Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die erneute Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Belegung ihrer Fächer nach dem Unterrichtsangebot der Schule richten.

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