Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite sind einige Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung in Rheinland-Pfalz verlinkt.

Die Regelungen zur Qualifikation und zu den Prüfungen finden sich in der Abiturprüfungsordnung.

Ergänzende Bestimmungen sind jeweils in dem aktuellen Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung (Abitur 2024) festgehalten.

Die Regelungen in der aktuell gültigen Fassung der Abiturprüfungsordnung hinsichtlich der Bearbeitungszeit und der Struktur der schriftlichen Aufgaben gelten in  in den Naturwissenschaften ab 2025. Für die Abiturprüfungen 2024 sind folgende Regelungen gültig: Übergangsregelungen für die schriftlichen Abiturprüfungen 2024.

Die grundlegende Struktur der gymnasialen Oberstufe ist in § 10 Absatz 5 des Schulgesetzes beschrieben.

In der übergreifenden Schulordnung finden sich die Regelgungen mit Bezug auf die gymnasiale Oberstufe in § 80.

Näheres, insbesondere die Zahl, Fächer und Kombination der im Kurssystem angebotenen Leistungs- und Grundkurse, Umfang und Bedingungen der Wahlmöglichkeit sowie die Leistungsbewertung werden durch die Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe geregelt.

 

 

Die Reglelungen zum Erwerb einer der Fachhochschulreife gleichwertigen Qualifikation finden sich in der Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife.

In der Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife sind nähere Regelungen zum benötigten Praxisteil enthalten.

Die für den Unterricht der gymnasialen Oberstufe verbindlichen Lehrpläne findet man in der Lehrplandatenbank auf dem Bildungsserver.

Auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz werden die Bildungsstandards veröffentlicht.