Welche Bedingungen gelten für das Erlangen der Fachhochschulreife?

Wer die gymnasiale Oberstufe mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 (G9) bzw. 11 (G8GTS) besucht, bestimmte schulische Bedingungen erfüllt und ein einjähriges geregeltes Praktikum oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, dem wird eine der Fachhochschulreife gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz und in einer Reihe weiterer Bundesländer berechtigt. Die Bedingungen im Einzelnen sind folgende:

1. Schulischer Teil

Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase müssen folgende 15 Kurse eingebracht werden:

  • 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern
  • 11 weitere Kurse.

Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kurse in Deutsch, in einer verpflichtend belegten Fremdsprache, in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft sein. Die weiteren einzubringenden Kurse bestimmt die Schülerin oder der Schüler.

Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt:

  • In 4 Kursen von zwei Leistungsfächern müssen in der Summe mindestens­ 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht sein.
  • In mindestens 9 der insgesamt anzurechnenden Kurse, darunter in mindestens zwei Leistungskursen, müssen mindestens je 5 Punkte erreicht sein.
Gesamtergebnis

– In den anzurechnenden Kursen müssen insgesamt mindestens 95 Punkte erreicht werden.

– Kurse, die mit 0 Punkten bewertet wurden, können nicht eingebracht werden.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und die Schule ohne Abitur verlässt, erhält eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

2. Beruflicher Teil

Es muss ein einjähriges geregeltes Praktikum, eine abgeschlossene Berufsausbildung, die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres nachgewiesen werden. Das Praktikum ist zeitlich zusammenhängend in Vollzeitform durchzuführen. Es erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, in einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder in der öffentlichen Verwaltung. Die fachliche Ausrichtung des Praktikums soll möglichst dem angestrebten Studiengang an der Fachhochschule entsprechen. Das Nähere regelt die Verwaltungsvorschrift über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife. Eine Berufsausbildung kann in einem bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer absolviert werden.

Auf die Praktikantentätigkeit oder Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines freiwilligen ökologischen Jahres ist der abgeleistete Wehr- oder Zivildienst bis zu 6 Monaten, ein mindestens 18 Monate dauernder freiwilliger Wehr- oder Zivildienst bis zu 12 Monaten anzurechnen.

Für die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz sind die Bescheinigung der Schule, ein Abgangszeugnis und der Nachweis des Praktikums (Praktikantenzeugnis) oder der abgeschlossenen Berufsausbildung erforderlich.

Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation für den schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote:

PunkteDurchschnitt FH-Reife
285 - 2611,0
260 - 2551,1
254 - 2491,2
248 - 2441,3
243 - 2381,4
237 - 2321,5
231 - 2271,6
226 - 2211,7
220 - 2151,8
214 - 2101,9
209 - 2042,0
203 - 1982,1
197 - 1922,2
191 - 1872,3
186 - 1812,4
180 - 1752,5
174 - 1702,6
169 - 1642,7
163 - 1582,8
157 - 1532,9
152 - 1473,0
146 - 1413,1
140 - 1353,2
134 - 1303,3
129 - 1243,4
123 - 1183,5
117 - 1133,6
112 - 1073,7
106 - 1013,8
100 - 963,9
954,0