Bedingungen zum Belegen und Einbringen der Fremdsprachen

Für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe unmittelbar vorher mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.

Durch eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache können alle Beleg- und Einbringungsverpflichtungen abgedeckt werden. Eine neu einsetzende Fremdsprache kann, sofern sie fünfstündig unterrichtet wird, die Beleg- und Einbringungsverpflichtung für eine weitere Fremdsprache abdecken (alternativ kann eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik belegt und eingebracht werden). Eine dreistündige neu einsetzende Fremdsprache kann lediglich zum Auffüllen der Pflichtstundenzahl dienen.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht unmittelbar vorher mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.

Die aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss mindestens in der Einführungsphase als Grund- oder Leistungsfach belegt werden. Sie kann auch die Beleg- und Einbringungsverpflichtung für eine weitere Fremdsprache abdecken (alternativ kann eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik belegt und eingebracht werden). Die neu einsetzende fünfstündige Fremdsprache muss durchgehend belegt werden. Es muss mindestens zwei Kurshalbjahre, darunter das letzte Halbjahr der Qualifikationsphase, eingebracht werden. Die Verpflichtung zur Einbringung von 4 Kursen in einer Fremdsprache kann ebenfalls durch die neu einsetzende fünfstündige Fremdsprache abgedeckt werden. Eine dreistündige neu einsetzende Fremdsprache kann lediglich zum Auffüllen der Pflichtstundenzahl dienen.

1) Wer in der neu einsetzenden 5-stündigen (G9) bzw. 4-stündigen (G8GTS) Fremdsprache einen der 4 Kurse der Qualifikationsphase mit 0 Punkten abschließt, muss eine Jahrgangsstufe wiederholen.

2) Der Kurs aus Jahrgangsstufe 13 (G9) bzw. aus dem Halbjahr 12/2 (G8GTS) und ein weiterer Kurs sind in jedem Fall einzubringen.