Bedingungen zum Belegen und Einbringen der Fremdsprachen
Für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe unmittelbar vorher mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.
Für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht unmittelbar vorher mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.
1) Wer in der neu einsetzenden 5-stündigen (G9) bzw. 4-stündigen (G8GTS) Fremdsprache einen der 4 Kurse der Qualifikationsphase mit 0 Punkten abschließt, muss eine Jahrgangsstufe wiederholen.
2) Der Kurs aus Jahrgangsstufe 13 (G9) bzw. aus dem Halbjahr 12/2 (G8GTS) und ein weiterer Kurs sind in jedem Fall einzubringen.