Ausweisung des Sprachniveaus gemäß GER auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen
Laut Übergreifender Schulordnung ist in Abschluss- und Abgangszeugnissen in den modernen Fremdsprachen das Referenzniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) anzugeben. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die die Schule mit dem Abschluss der Berufsreife, des Mittleren Schulabschlusses, der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife verlassen.
Auf den Abschlusszeugnissen sind nach den Vorgaben der tabellarischen Übersicht die erreichten Niveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu vermerken.
Auf den Abgangszeugnissen, die nach dem Abschluss der Berufsreife ausgestellt werden, wird das erreichte Niveau nach dem GER ebenfalls vermerkt.
Das erreichte Niveau nach dem GER wird bei mindestens ausreichender Jahresnote in der Sekundarstufe I bzw. bei einem Durchschnitt von mindestens 5,0 MSS-Punkten in den beiden letzten Kurshalbjahren der Mainzer Studienstufe bescheinigt.
Einmal erreichte Niveaustufen bleiben erhalten.
| Jahreszeugnis (Berufsreife) | Jahreszeugnis (qualifzierter Sekundarab. I) | Erwerb der Fachhochschulr.(schulischer Teil) | Abiturzeugnis |
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1. oder 2. Fremdsprache Englisch Französisch Weitere Fremdsprache | A2/B1 weniger als 4 Jahre belegt: A2 | B1 im bilingualen Zug: B1/B2 | B2 | Englisch: B2/C1 Französisch: B2 Bei Teilnahme am bilingualen weitere Fremdsprache: B2 |
Fakultative/verpflichtende Fremdsprache (G9) Wahlfach (G8) | A1 | A2 | B2 | B2 |
Neu einsetzende Fremdsprache (fünf- (G9) bzw. vierstündig (G8)) |
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| B1 | B1/B2 |
Neu einsetzende Fremdsprache (dreistündig) |
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| A2 | B1 |