Wie wähle ich die Fächer aus, die ich in der MSS belegen will?
Folgende Fächer sind in jedem Fall durchgängig zu belegen:
- Deutsch,
- eine Fremdsprache,
- zwei Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich,
- Mathematik,
- eine Naturwissenschaft,
- Evangelische oder Katholische Religion oder Ethik,
- Sport,
- eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik,
- ein künstlerisches Fach, das im G9 auch nur als zusätzliches Grundfach in der Jahrgangsstufe 12 belegt werden kann.
Schülerinnen und Schüler können in Rheinland-Pfalz aus einer Reihe vorgegebener Fächerkombinationen auswählen.
Abkürzungen:
D: Deutsch
FS: Fremdsprache
GW: Gesellschaftswissenschaftliches Fach
- als Grundfach: Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Geschichte/Erdkunde oder Sozialkunde/Geschichte
- als Leistungsfach: Geschichte oder Erdkunde oder Sozialkunde
M: Mathematik
NW: Naturwissenschaft (Physik oder Biologie oder Chemie)
INF: Informatik
R: Religion/Ethik
- als Grundfach: Ev. Religion, Kath. Religion, Jüdische Religion, Mennonitische Religion oder Ethik
- als Leistungsfach: Ev. Religion oder Kath. Religion
SP: Sport
KF: Künstlerisches Fach
- als Grundfach: Bildende Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel
- als Leistungsfach: Bildende Kunst oder Musik
PHI: Philosophie
Zu den letzten beiden Tabellen-Spalten (Abiturprüfungsprofil) siehe "Qualifikation im Block II".
Bedeutung der Felder in der Tabelle:
rosa: schon als Leistungsfach belegt
weiß mit Haken: noch als Grundfach zu belegen
Pflichtwochenstundenzahl:
Für Schülerinnen und Schüler ohne zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 7 bis 10 erhöht sich die Wochenstundenzahl um 2.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderungsverordnung gilt: Das Leistungsfach Informatik kann das Leistungsfach in einer Naturwissenschaft ersetzen. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass die Fächerwahl im Pflichtbereich mindestens eine Naturwissenschaft enthält. Die Pflichtwochenstundenzahl kann sich in diesem Fall erhöhen. Für die Kombinationsnummern 2, 11, 18, 24 und 30 gilt: Ist Informatik Leistungsfach, muss bei Wahl des sprachlichen Prüfungsprofils zusätzlich Mathematik oder eine Naturwissenschaft als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. Für die Kombinationsnummern 5, 23, 25, 29 und 31 gilt: Ist Informatik Leistungsfach, kann das sprachliche Prüfungsprofil nicht gewählt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die das Künstlerische Fach nicht durchgängig, sondern nur in der Jahrgangsstufe 12 belegen, erhöht sich die Pflichtstundenzahl in Jahrgangsstufe 12 um 3 Wochenstunden.
Das Leistungsfach Philosophie kann das Leistungsfach Religion in den Kombinationen 20, 24, 27 und 30 ersetzen. Religion oder Ethik muss in diesem Fall als Grundfach belegt werden. Die Pflichtwochenstundenzahl erhöht sich damit um 2.
Religion oder Ethik können das gesellschaftswissenschaftliche Fach im Abiturprüfungsprofil ersetzen.
Informatik kann die Naturwissenschaft im mathematisch-naturwissenschaftlichen Abiturprüfungsprofil ersetzen.
Abkürzungen:
D: Deutsch
FS: Fremdsprache
GW: Gesellschaftswissenschaftliches Fach
- als Grundfach: Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Geschichte/Erdkunde oder Sozialkunde/Geschichte
- als Leistungsfach: Geschichte oder Erdkunde oder Sozialkunde
M: Mathematik
NW: Naturwissenschaft (Physik oder Biologie oder Chemie)
INF: Informatik
R: Religion/Ethik
- als Grundfach: Ev. Religion, Kath. Religion, Jüdische Religion, Mennonitische Religion oder Ethik
- als Leistungsfach: Ev. Religion oder Kath. Religion
SP: Sport
KF: Künstlerisches Fach
- als Grundfach: Bildende Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel
- als Leistungsfach: Bildende Kunst oder Musik
PHI: Philosophie
Bedeutung der Felder in der Tabelle:
rosa: schon als Leistungsfach belegt
weiß mit Haken: noch als Grundfach zu belegen
Pflichtwochenstundenzahl:
Für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe in den unmittelbar vorausgehenden Klassenstufen nicht mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, erhöht sich die Wochenstundenzahl im achtjährigen Bildungsgang um 1.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderungsverordnung gilt: Das Leistungsfach Informatik kann das Leistungsfach in einer Naturwissenschaft ersetzen. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass die Fächerwahl im Pflichtbereich mindestens eine Naturwissenschaft enthält. Die Pflichtwochenstundenzahl kann sich in diesem Fall erhöhen. Für die Kombinationsnummern 2, 11, 18, 24 und 30 gilt: Ist Informatik Leistungsfach, muss bei Wahl des sprachlichen Prüfungsprofils zusätzlich Mathematik oder eine Naturwissenschaft als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. Für die Kombinationsnummern 5, 23, 25, 29 und 31 gilt: Ist Informatik Leistungsfach, kann das sprachliche Prüfungsprofil nicht gewählt werden.
Das Leistungsfach Philosophie kann das Leistungsfach Evangelische oder Katholische Religion ersetzen. Religion oder Ethik muss in diesem Fall als Grundfach belegt werden. Die Pflichtwochenstundenzahl erhöht sich damit um 2.
Religion oder Ethik können das gesellschaftswissenschaftliche Fach im Abiturprüfungsprofil ersetzen.
Informatik kann die Naturwissenschaft im mathematisch-naturwissenschaftlichen Abiturprüfungsprofil ersetzen.
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Fächerkombination sollte man auch bedenken, dass man damit seine vier oder fünf Prüfungsfächer für die Abiturprüfung weitgehend oder vollständig festlegt. In der Abiturprüfung wird in jedem der drei Leistungsfächer eine schriftliche Prüfung abgelegt, in einem oder zwei der Grundfächer eine mündliche.
Über die Pflichtstundenzahl hinaus können Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Grundfach, im begründeten Ausnahmefall zwei zusätzliche Grundfächer belegen.
Für alle Fächerwahlen gilt, dass sie sich nach dem Fächerangebot und den Gegebenheiten der Schule richten müssen. Daher besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fach oder einen bestimmten Kurs.
Die Belegung der innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Fächer ist für die gesamte Oberstufe verbindlich. Nur im Ausnahmefall ist eine Änderung der Fächerwahl innerhalb der ersten zehn Wochen nach Beginn der Einführungsphase möglich („Umwahl“); die Schulleitung legt hierfür einen Termin fest. Die Änderung kann aber nur innerhalb des bestehenden Stundenplans erfolgen. Wer bei dieser Umwahl ein Grund- oder Leistungsfach neu belegt, muss fehlende Kenntnisse in diesem Fach selbstständig aufarbeiten.