Wer kann in die MAINZER STUDIENSTUFE aufgenommen werden?
Für G9 gilt:
In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
- die ein Gymnasium besuchen und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,
- die die Klassenstufe 10 einer Integrierten Gesamtschule oder eine Realschule plus abgeschlossen und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die eine zweijährige Berufsfachschule abgeschlossen und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die die Realschule oder die Hauptschule nach dem freiwilligen 10. Schuljahr abgeschlossen haben, wenn sie eine Empfehlung der abgebenden Schule erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10 bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 überspringen können.
Für G8GTS gilt:
In die Einführungsphase können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
- die ein G8GTS-Gymnasium besuchen und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 10 erhalten haben,
- die die Klassenstufe 10 einer Integrierten Gesamtschule oder eine Realschule plus abgeschlossen und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die eine zweijährige Berufsfachschule abgeschlossen und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die die Realschule oder die Hauptschule nach dem freiwilligen 10. Schuljahr abgeschlossen haben, wenn sie eine Empfehlung der abgebenden Schule erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines G9-Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10 bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 des G9-Gymnasiums überspringen können.