Kann die Abiturprüfung wiederholt werden?

Eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden.

G9:

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall besucht die Schülerin oder der Schüler sofort den Unterricht des Halbjahres 12/2.

Dabei bleibt die gewählte Fächerkombination erhalten. Die Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 bleibt erhalten. Auch die Noten des Halbjahres 12/2 aus dem ersten Durchgang können erhalten bleiben.

Die Schülerin/ der Schüler hat jedoch die Möglichkeit, durch Ablegen einer mündlichen Prüfung in einem oder mehreren Fächern die Noten im Halbjahreszeugnis 12/2 zu verbessern. Diese Prüfung wird von der Fachlehrkraft abgenommen. Der Verlauf der Prüfung ist durch eine weitere Lehrkraft zu protokollieren. Die Prüfungszeit und die Vorbereitungszeit betragen jeweils in der Regel 20 Minuten. Prüfungsgegenstand ist der Unterrichtsstoff, der seit dem erneuten Eintritt der Schülerin oder des Schülers in das Halbjahr 12/2 behandelt wurde. Falls eine mündliche Prüfung durchgeführt wird, errechnet sich die Endpunktzahl für das neue Halbjahr 12/2 aus der im ersten Durchgang erzielten Punktzahl für das Halbjahr 12/2 und der Punktzahl der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1; ggf. ist auf- oder abzurunden. Die Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung muss neu erreicht werden.

Beispiele für die Ermittlung der Endpunktzahl im Halbjahreszeugnis 12/2 im Wiederholungsjahr:
 
 Fach 1Fach 2Fach 3
12/2 Zeugnis "alt"5 Pkt.6 Pkt.8 Pkt.
mdl. Prüfung7 Pkt.7 Pkt.-
Berechnung (2:1)(2.5+7):3=5,66(2.6+7):3=6,33-
12/2 Zeugnis "neu"6 Pkt.6 Pkt. 

G8:

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall besucht die Schülerin oder der Schüler sofort den Unterricht des Halbjahres 11/2. Dabei bleibt die gewählte Fächerkombination erhalten. Die Noten des Halbjahres 11/2 aus dem ersten Durchgang bleiben erhalten.